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Meine Nachbarschaft: Auf der Beun

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7507 entstanden aus Vorlage: OF 1305/6 vom 05.10.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Bei der Informationsveranstaltung des Mobilitätsdezernats am 24.09.2025 in Griesheim wurde neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon während der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderung lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt-Griesheim führen wird und ein weiterer Rückstau in der Autogenstraße zu erwarten sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Hartmannsweilerstraße, Linkstraße und Fabriciusstraße, welche nun zusätzlich über die Straße Alt-Griesheim fahren müssten, verursachen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u. a. auch durch Lkws der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch in dieser Straße wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omegabrücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Es muss aber sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße Auf der Beun und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; 2. eine Simulation/Abschätzung des zusätzlichen Verkehrs am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie der Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; 3. eine Testphase mit Monitoring (acht bis zwölf Wochen) und klaren Kriterien (Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden) durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; 4. eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Fahrradbügel in der Untere Rützelstraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7278 entstanden aus Vorlage: OF 1266/6 vom 15.08.2025 Betreff: Griesheim: Fahrradbügel in der Untere Rützelstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Kreuzungsbereich Untere Rützelstraße/Ecke Alt-Griesheim Fahrradbügel aufzustellen. Alternativ wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob gegenüber der Arztpraxis Untere Rützelstraße 10 (vor Hausnummer 3) ein Parkplatz zu einer Fahrradstellfläche umgewandelt werden kann. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, bei positiver Prüfung für eine schnellstmögliche Umsetzung zu sorgen. Begründung: Es wurde der Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen, an dieser Stelle eine Möglichkeit zu schaffen, um einen sicheren Abstellplatz für Fahrräder zu haben. Viele Patienten, die die Arztpraxis aufsuchen, kommen mit dem Rad. Jedoch fehlt an dieser Stelle ein Platz, an dem Fahrräder sicher abgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1269/6 vom 09.08.2025 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Der Magistrat wird gebeten, die zum Fußgängerbereich gehörende Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim, auf der sich Schildpfosten, Strom- oder Postkasten sowie Flaschencontainer befinden, einladender umzugestalten. Dabei soll geprüft werden, a) ob die Flaschencontainer in den Boden versenkt; b) der Strom- oder Postkasten versetzt und ansehnlicher gestaltet; c) die Schilderpfosten auf das Minimum reduziert werden können. Begründung: Dieser Platz ist unansehnlich und lädt zu weiterer Ablagerung von Müll ein. Er ist zurzeit ein toter Raum, der mit ein wenig Ordnung und eventuellem Grün mit Bank zu einem Gewinn an Lebensqualität in diesem Kreuzungsbereich als Eingang in die Geschäftsstraße Alte Falterstraße entwickelt werden könnte. Die Maßnahme könnte jetzt im Zuge der geplanten Baustellen im Straßenbereich Alt-Griesheim/Alte Falterstraße umgesetzt werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71

14.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2025, OF 1265/6 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, welche Gründe vorlagen, den Carsharingstellplatz im öffentlichen Raum Linkstraße 71, den es dort seit 15 Jahren gibt und gut genutzt wurde, nicht in das geplante Stellplatzprogramm aufzunehmen. Begründung: Seit 15 Jahren gibt es diesen Carsharingstellplatz von book-n-drive. Das Auto hat dort niemanden behindert, war gut sichtbar im mitten unter Wohnhäusern. Daher hatte der Ortsbeirat den Stellplatz benannt. Soweit bekannt, war der Standort auch vom Anbieter book-n-drive gewünscht. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Mitteilung, weshalb der Platz nicht mit aufgenommen wurde. Um Carsharing für die Bürger und Bürgerinnen schmackhaft zu machen, müssen die Autos dort stehen, wo die Menschen wohnen. Mitten unter ihnen. Ein solches Auto in der Nähe eines Bahnhofs zu parken macht keinen Sinn, denn es ist ja an den festen Standort gebunden und nicht, wie Leihfahrräder oder -roller flexibel abstellbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1242 2025 Die Vorlage OF 1265/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Anlage nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute griechische Schule

25.07.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2025, OF 1267/6 Betreff: Griesheim: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Anlage nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute griechische Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die namenlose Grünfläche an der Boehleschule (Jungmannstraße/Ecke Alt Griesheim) nach Frau Katharina Windolf zu benennen, die als erste weibliche Lehrerin an der heutigen griechischen Schule (früher Rote Schule/ Mädchenschule) unterrichtet hatte. Begründung: Wie in der Chronik der Gemeinde Griesheim von Julius Brumm beschrieben (Seite 228) trat Katharina Windolf im Jahre 1898 als erste Lehrerin im Alter von 28 Jahren in den Lehrkörper der Mädchenschule ein. Da die Grünfläche bisher ohne Namen ist und sich direkt am Schulgelände der früheren Knabenschule (heutigen Boehleschule) befindet, an der griechischen Schule jedoch keine Grünanlage vorhanden ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Benennung. Mit dieser Benennung soll gewürdigt werden, dass die erste Lehrerin in Griesheim 1898 ihren Dienst in Griesheim antrat. Anlage 1 (ca. 56 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 112 2025 Die Vorlage OF 1267/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Grünfläche "Katharina-Windolf-Platz" benannt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim

22.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2025, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1188/6 vom 18.02.2025 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Veranstalter des seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfastnachtsumzugs in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim-Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben; 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 durch die geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfastnachtsumzug durch die Straßen von Alt-Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamellen von außen an die Kinder im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, am Zug teilzunehmen, vor allem auch den Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne, kurze, kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei gewesen wären. Das Ganze fand statt, bevor in das Bürgerhaus in Griesheim zur Kinderfastnacht eingezogen wurde. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB-Jugendclub Griesheim) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Dabei handelt es sich um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal fünf Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z. B. dem Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfastnachtsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor aufgeführt, berauben würde. Außerdem wäre es auch dort, wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch dort Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnten und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müssten, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder Umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, insbesondere auch im öffentlichen Raum, geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären, und das kann nicht das Interesse der Stadt Frankfurt sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief weiter richtig ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfastnachtsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten und Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur die Kinder, sondern auch das bunte kulturelle Zusammenleben, die Freiheit und nicht zuletzt auch die Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 325 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6197, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke

21.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße

08.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1014/6 Betreff: Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Kinderhaus geschlossen werden soll? 2. Wo kommen die Kinder aus der Boehleschule unter, die keinen Platz in der Betreuung der Boehleschule haben? 3. Wie ist sichergestellt, dass die Kinder, die im Kinderhaus angemeldet sind, weiterhin ein Mittagessen, Hausaufgabenhilfe etc. erhalten? 4. Was ist alternativ mit der Liegenschaft geplant? 5. Welche Vorsorge wird getroffen, damit in Griesheim Kindern bei Defiziten in Verhalten und Sprache die dringend notwendige Unterstützung in Bildung, Betreuung und Mittagessen erhalten? 6. Wie kann die Nachmittagsbetreuung gestärkt werden auch bei wenig Personal und Geldmangel? 7. Ist es unter diesem Aspekt des massiven Defizits in Bildung, Betreuung und Versorgung noch verantwortbar, in Griesheim weitere Einrichtungen für Familien ohne Wohnung zu schaffen bevor nicht die notwendige Infrastruktur insbesondere zur Kinderbetreuung und Förderung geschaffen ist? Begründung: Wie zu erfahren war, soll das städtische Kinderhaus in der Linkstraße geschlossen werden, obwohl in der Boehleschule Betreuungsplätze fehlen. Gleichzeitig erhält Griesheim immer mehr Unterkünfte auch für Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die dringend einer Förderung bedürfen, die betreut und sogar mit Mittagessen versorgt werden müssen. Schon jetzt fehlen in der Boehleschule genügend Plätze für die Nachmittagsbetreuung und Versorgung der Kinder mit Mittagessen. Dazu benötigen die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel, um die erforderliche Infrastruktur und Ausstattung zu gewährleisten und Personal zu finanzieren. Alle Stadtteile in Frankfurt müssen dazu passend zum Sozialindex ausgestattet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2024 Die Vorlage OF 1014/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen

27.03.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße

06.02.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern

13.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

28.11.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern

28.11.2023 · Aktualisiert: 21.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 13.11.2023 Betreff: Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 1. Der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß der Anregung vom 12.09.2023, OM 4376, gebeten, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichungen auf der Website der Stadt Frankfurt, z. B. unter der Rubrik "Meldungen", über soziale Medien oder evtl. Hotlines - die Bürger über Folgendes zu informieren: a) Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? b) Wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem wird der Magistrat um Aufklärung gebeten, welche Auswirkungen dieser Abriss und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben des Umbaus des Griesheimer Bahnhofs (Bahn/Stadt), Erstellung einer Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) haben. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann, im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omegabrücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und die Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt-Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.10.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: 1. Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderungen soll stärker für die Umfahrung über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Norden und Osten geworben werden. 2. Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße soll vereinbart werden, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können. 3. In möglichst vielen Abschnitten der Autogenstraße soll das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Verkehrszeichen 315) erlaubt werden. 4. Zu Beginn der Autogenstraße soll es eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger geben. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße als Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert, mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße, wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht, verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von Lkws über 7,5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll, in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 752/6 Betreff: Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten. Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Begründung: Entfällt, da sich diese aus der ST 1267/16 ergibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.04.2023, OF 727/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 39 2023 Auskunftsersuchen V 651 2023 1. Die Vorlage OF 727/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 752/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

17.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 653/6 vom 31.12.2022 Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint. Begründung: Das im Bereich von fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autofahrer parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig geparkten Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße

17.01.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 304 entstanden aus Vorlage: OF 646/6 vom 27.12.2022 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Darin wurde u. a. als Mangel der Bahnübergang in der Elektronstraße gesehen. Da dieser nicht im Umbauprogramm Griesheim-Mitte enthalten ist, wurde auch nicht weiter auf eine Umgestaltung bzw. Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende eingegangen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektronstraße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung, die auch von Radfahrenden nutzbar ist, ermöglichen zu können; 2. endlich die geforderten Bänke nördlich und südlich der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von Kfz vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens Beck aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist aus Sicht des Ortsbeirates dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeiten von Bänken anzuberaumen; 3. parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird seitens des Magistrats vertröstet oder abgelehnt. Der Ortsbeirat will den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindert ständig die Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in den innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. An diesem Übergang, der ein insbesondere von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden viel genutzter Übergang ist, muss nun endlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, um diejenigen zu stärken, die ihre Wege nicht mit dem Kfz zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt, nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus, Straßenbahn oder den Main erreichen will, muss einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen, oder er muss in Kauf nehmen - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund -, unendlich lang an geschlossenen Schranken zu warten. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dabei sind Wartezeit von mehr als 20 Minuten und länger (auch 40 Minuten waren schon dabei) inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil Minimum 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in fünf bis zehn Minuten eigentlich am Ziel wäre. Deshalb ist es an der Zeit, endlich auch eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße zu finden. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Dabei müssen die beiden Konzepte, Verkehr und Rad, im Zusammenhang gesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2023, OF 729/6 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 41 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2891, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fehlende Straßenmarkierungen nach Straßenbaumaßnahmen

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2997 entstanden aus Vorlage: OF 611/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Fehlende Straßenmarkierungen nach Straßenbaumaßnahmen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach vorgenommenen Straßenbaumaßnahmen die vorher vorhandenen Straßenmarkierungen wieder angebracht werden. Als Beispiele sind die Straßen in Alt- Griesheim zwischen Jungmannstraße und Elektronstraße genannt. Begründung: In dem zurückliegenden Jahr wurden diverse Straßenbaumaßnahmen vorgenommen. Die Straßen wurden aufgerissen, verschlossen, wieder aufgerissen etc. Von den Straßenbaufirmen wurde jedoch der vorherige Zustand nicht wiederhergestellt. Es fehlen die aufgebrachten Markierungen zum Parken und vor allem auch die abschraffierten Flächen in den Kreuzungsbereichen. Hierdurch ist es zum Teil für größere Fahrzeuge nicht möglich, in die kleinen Straßen einzubiegen, da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Dies war jedoch vorher der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 545 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Verkehrsunfall am Griesheimer Bahnhof/Autogenstraße

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2793 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Verkehrsunfall am Griesheimer Bahnhof/Autogenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Bereich des Bahnhofs Südseite die durch den am Freitag/Samstag geschehenen Unfall umgefahrenen Poller durch massivere Poller zu ersetzen, 2. schnellstens den Schaukasten, der u. a. dem Vd K zur Verfügung gestellt wurde, wieder aufzustellen. Begründung: In der Nacht von Freitag auf Samstag 16./17.09.2022 verunfallte ein Fahrzeug, welches vermutlich mit überhöhter Geschwindigkeit von der Omegabrücke in Richtung Autogenstraße unterwegs war. Der Autofahrer fuhr direkt über drei Poller in den Schaukasten. Sämtliche Teile wurden zerstört. Es war nur ein Glück, dass zu dieser Zeit keine Personen am Bahnhof und vor allem in diesem Bereich unterwegs waren. Schließlich befindet sich hier die Treppe der Unterführung und der Zugang zum Bahnhof. Da in letzter Zeit häufiger zu beobachten ist, dass die Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, der Umbau des Bahnhofs sich aber noch etwas hinzieht, muss die Sicherheit von Personen hier durch massive Poller geschützt werden. Da in den Schaukästen u. a. Mitteilungen des VdKs sind, der den Schaukasten von der Stadt zur Verfügung gestellt bekommen hat, und hierüber die Informationen an die insbesondere vielen älteren Mitglieder schnell erfolgen können, muss den die Schaukästen Nutzenden schnell wieder eine entsprechende Möglichkeit an dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 99 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite

26.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 430/6 vom 06.04.2022 Betreff: Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße zwischen Hausnummer 2 und 4 (westliche Straßenseite) zu prüfen und zu bewerten. Begründung: Der Abschnitt der Elektronstraße zwischen Alt-Griesheim und dem Main ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Am Ende, zum Main hin, nimmt die Breite der Straße etwas ab. An sich wäre das Parken schon unerlaubt, wenn die verbleibende Straßenbreite drei Meter unterschreitet. Dies ist oft schon der Fall, wenn die Fahrzeuge nicht nah genug an der Bordsteinkante stehen. Da der Gehweg sehr schmal ist, erscheint das Zulassen von teilweisem Parken auf dem Gehweg keine Lösung zu sein. Von daher wäre ein Parkverbot eine eindeutige Lösung. Da sich wegen Grundstückeinfahrten auf der westlichen Seite weniger Parkplätze befinden, wird diese Seite gewählt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81

07.09.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 62 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 29.08.2021 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zurzeit 19 Kindern zwischen null und elf Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in der nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde, 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können, 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden und 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit zwei Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweilerstraße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zurzeit 30 Personen (Frauen bzw. Mütter), darunter 19 Kinder zwischen null und elf Jahren. Die Ehemänner bzw. Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute ein Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht im Kindergarten oder in der Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmenden Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 62 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 940, 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.11.2021 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

01.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 39/6 vom 16.05.2021 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße Nähe des Infrasite-Geländes den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u. a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob Kfz-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuerdings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen, und wenn nicht, was dagegen unternommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim-Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 Tonnen) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Hartmannsweilerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende E-Mails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim, die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 16.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 28.05.2019 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, künftig den Zugang auch für behinderte Menschen, z. B. durch eine transportable Rampe, zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

22.01.2019 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 07.01.2019 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße

04.12.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4073 entstanden aus Vorlage: OF 873/6 vom 18.11.2018 Betreff: Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße Bedingt durch die engen Straßen und Kurven in dem im Betreff genannten Bereich kommt es immer wieder zu problematischen Situationen. Es wird bis in die Kurven hinein geparkt. Die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer ist häufig nicht optimal. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Situation zu entschärfen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich Situationen wie die im o. g. Bereich nicht immer sicher gestalten lassen. Am wirkungsvollsten wären vermutlich häufigere Kontrollen und entsprechende Bußgelder für Autofahrer, die in den Kurven parken und so anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen. Da entsprechende Anregungen immer mit dem Hinweis auf fehlendes Personal abgewiesen werden, stellt sich die Frage, welche Mittel dem Magistrat sonst zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 420 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

15.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 452/6 vom 31.07.2017 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo-30-Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen; 2. die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo-30-Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, auf dem südlichen Abschnitt der Alten Falterstraße gilt jedoch ab der Einmündung mit der Straße Alt-Griesheim Tempo 30 und auch nach der Einmündung mit der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden Fußgängerinnen und Fußgängern Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1. ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße nach der Einmündung mit der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo-30-Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Im Stadtteil Griesheim bietet sich nun der Bereich südlich der Bahnlinie an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in der Alten Falterstraße und der Straße Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und nach fast jeder Seitenstraße ein neues Tempo-30-Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497 Aktenzeichen: 32 1

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Fußweg Hartmannsweilerstraße

11.08.2025

Der Fußverkehr ist, neben dem Radverkehr, der wichtigste und effizienteste Verkehrsträger der Stadt. Umso wichtiger ist es, Fußgängern und Fußgängerinnen das Fortbewegen so einfach wie möglich zu machen und Behinderungen abzustellen. Die Hartmannsweilerstraße in Richtung Osten endet als Straße Am Wingertsgrund und wird von dort bis zur Schöffenstraße als Fußweg weitergeführt (im Satellitenbild rot markiert). Der Fußweg allerdings ist immer wieder von, ohnehin dort unerlaubt, parkenden Kraftfahrzeugen verstellt (Beispielbilder). Fußgänger müssen ausweichen oder sich zwischen den parkenden Autos hindurchzwängen (gelbe Markierung im Satellitenbild). Abhilfe kann, wie schon so oft und einfach geschehen, durch Fahrradbügel und/oder rot-weiße Pfosten geschaffen werden. So bliebe der Zugang zum Fußweg offen.

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Hundekot

04.04.2022

In Alt-Griesheim ist die Verschmutzung durch Hundekot enorm,gerade im Bereich Jungmannstr. Hartmannsweilerstr. und Alte Falterstr. Es wäre von Vorteil wenn mehr befüllt Hundekotbeutel-Spender in dem Bereich angebracht würden.

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Straßenspiegel dringend erforderlich

24.07.2021

An der Kreuzung Fabriciusstraße/Alte Falterstraße in Frankfurt-Griesheim wäre auf der Ecke dringend ein Straßenspiegel erforderlich. Aus Richtung Fabriciusstraße kommend, kann man nicht sehen, ob auf der Alten Falterstraße ein Auto kommt und man soll Vorfahrt gewähren. Hier kam es auch schon zu einigen Unfällen. Diese könnten durch die einfache Lösung der Anbringung eines Spiegels vermieden werden.